| Alternative Lizenzen |
 |
 |
Diese Lizenzen weichen von den üblichen Lizenzen dahingehend ab, dass nicht alle, sondern nur manche Rechte vorbehalten sind. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Creative Commons-Lizenz. 
| © |
 |
 |
Ist das Zeichen für Copyright (englisch Urheberrecht) und weist darauf hin, dass für einen Gegenstand das Urheberrecht gilt. 
| DRM-System |
 |
 |
Mit Digital Rights Management (dt. Digitales Rechtemanagement) bezeichnet man Verfahren, mit denen die Nutzung (und Verbreitung) digitaler Medien kontrolliert werden soll. 
| EULA |
 |
 |
Unter der Abkürzung EULA (End User Licence Agreement) versteht man eine Endnutzer-Lizenzvereinbarung. Ihnen ist zu entnehmen, was man als Nutzer machen darf und was nicht. 
| GEMA |
 |
 |
Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und damit eine der weltweit führenden Verwertungsgesellschaften für Werke der Musik. 
| GVU |
 |
 |
Die GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. arbeitet im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Wirtschaft. Sie trägt im Netzwerk der internationalen Antipiraterie-Organisationen der MPA (Motion Picture Association) dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen, die Verbreitung von Raubkopien einzudämmen und den durch sie entstehenden wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.
www.gvu.de 
| Identfälschung |
 |
 |
Werden auch als Counterfeit bezeichnet und stellen Kopien dar, bei denen versucht wird, den Käufer durch eine möglichst originalgetreue Qualität hinters Licht zu führen. Verdienen tut an derartigen Kopien nur der Händler. 
| Kaskadenauswertung |
 |
 |
Bezeichnet die mehrstufige Wertschöpfungskette, über die die Kosten für einen Film wieder eingespielt werden soll. Im Regelfall verläuft sie über die Etappen Kino > Video-/DVD-Verleih und -Verkauf / Download to Own (DtO) > Video on Demand (VoD) > Pay-TV > Free-TV. 
| Open source, Shareware, Public Domain |
 |
 |
Diese Begriffe hört man zumeist im Zusammenhang mit Software. Sie beziehen sich auf Werke, für die vom Urheber das Einverständnis vorliegt, sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich zu verwenden und auch weiterzugeben. Einzelheiten sind dabei den Lizenzbestimmungen zu entnehmen. 
| Original |
 |
 |
Wird auch als Master bezeichnet und stellt im Bereich der digitalen Medien eine legale Kopie des Werkes dar, die mit einer Lizenz hergestellt wurde. 
| Peer-to-Peer-Netzwerk |
 |
 |
Ein Peer-to-Peer-Netzwerk bezeichnet ein File-Sharing-System, über das große Datenmengen binnen kürzester Zeit ausgetauscht werden können. Dabei gibt es nicht immer einen zentralen Server, sondern jeder Teilnehmer kann gleichzeitig als Client und Server fungieren, d.h. Nutzer und Anbieter von Dateien sein (engl. peer für "Gleichgestellter", "Ebenbürtiger"). Über Peer-to-Peer-Netzwerke werden häufig illegale Inhalte z.B. Raubkopien oder indiziertes oder pornografisches Material vertrieben. Mittlerweile werden Peer-to-Peer-Netzwerke von der Entertainmentbranche aber auch legal genutzt. 
| Plagiat |
 |
 |
Während man im Zusammenhang mit Werken der Kunst meist von Fälschungen spricht, bezieht sich der Begriff des Plagiats vorwiegend auf geistige Werke. Um ein Plagiat handelt es sich, wenn das Werk oder Teile davon implizit oder explizit als eigene Schöpfung ausgegeben werden. 
| Privatkopie |
 |
 |
Der Begriff der Privatkopie wird immer wieder in den Raum geworfen, wenn es darum geht, eine Rechtfertigung für die Erstellung einer Kopie zu finden. Tatsächlich räumt der § 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zwar die Möglichkeit ein, Kopien für private Zwecke zu erstellen, allerdings gibt es kein Recht auf eine Privatkopie. Zudem darf sie nur erstellt werden, wenn die Original-Vorlage (DVD, CD) keinen Kopierschutz besitzt und wenn es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt. Da Privatkopien, wie der Name schon sagt, nur für die private Nutzung bestimmt sind, ist es nicht erlaubt, sie an Dritte, z.B. Kollegen weiterzugeben oder gar zu verkaufen. 
| Raubkopie |
 |
 |
Im Bereich der digitalen Medien hat sich der umgangssprachliche Begriff Raubkopie als synonym für nicht lizenzierte Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Musik- oder Filmdateien) eingebürgert. Dabei steht der Begriff Raubkopie übergreifend für illegale Downloadangebote (die Datei) und physische Datenträger.
Vergleiche hierzu auch Erkennungsmerkmale von Raubkopien.

| RESPE©T COPYRIGHTS |
 |
 |
Die Initiative RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Kampagne von verschiedenen Unternehmen der deutschen Filmwirtschaft. Sie informiert und klärt rund um die Themen Raubkopieren und Schutz des geistigen Eigentums auf.
Träger der Kampagne RESPE©T COPYRIGHTS eine Initiative zum Schutz des Originals ist die Zukunft Kino Marketing GmbH, eine Tochtergesellschaft des HDF KINO e.V., des Multiplexverbandes Cineropa e.V. und des Verbandes der Filmverleiher e.V. (VdF). Die Aufklärungskampagne gegen das Raubkopieren wird zudem unterstützt und begleitet vom Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. (BVV) und vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD). Darüber hinaus engagieren sich eine Vielzahl von Einzelunternehmen aus den Bereichen Video/DVD, Verleih und Kino für das Projekt. Die Kampagne wird gefördert mit Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA).
www.respectcopyrights.de
www.bvv-medien.de
www.ffa.de
www.hdf-kino.de
www.ivd-online.de
www.vdfkino.de 
| Sicherungskopie |
 |
 |
In Bezug auf Software erlaubt § 69 des Urheberrechtsgesetzes die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist [...] wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie bei der Privatkopie. 
| SID-Code |
 |
 |
Vierstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, welche die Bestimmung der Hersteller von Master und Disc ermöglichen.
Raubkopien haben meist keine oder herausgekratzte SID-Codes. 
| TRIPS, WCT, WPPT, RBÜ |
 |
 |
Sind internationale Abkommen, die Regelungen zum Urheberrecht beinhalten. Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurden erste internationale Verträge zum Schutz des Urheberrechts geschlossen. Schutzfreie Zonen werden immer seltener. 
| Urheber |
 |
 |
Ist der Schöpfer eines Werkes, also einer persönlichen geistigen Schöpfung wie beispielsweise eines literarischen oder künstlerischen Erzeugnisses. 
| Urheberrecht |
 |
 |
Das Urheberrecht (UrhG) sichert das Recht des Urhebers an seinem Werk, dies beinhaltet die Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Originals. Jedoch wird das Recht durch verschiedene Schranken begrenzt. 
| Wasserzeichen |
 |
 |
Zunehmend mehr Anbieter sichern ihre Werke mit digitalen Wasserzeichen. Diese sind in Musik- oder Filmdateien unsichtbar enthalten. Sie ermöglichen z.B. von illegalen Dateien aus Peer-to-Peer-Netzwerken auf die Quelle zu schließen. 
|