Begriffsbestimmung zum geistigen Eigentum
Die World Intellectual Property Organization unterscheidet zwei Kategorien geistigen Eigentums:
- Industrielles Eigentum – dazu gehören u.a. Erfindungen (Patente), Marken und industrielles Design.
- Copyright, das jede Form von literarischen und künstlerischen Werken umfasst.
Geistiges Eigentum setzt ein Original voraus. Ein Original (lat. origo = Ursprung) ist das zugrunde liegende Unikat – ein Werk, über dessen Verwendung ausschließlich der Urheber entscheiden darf. Im Gegensatz zur Kopie ist es das vom Urheber selbst geschaffene, unveränderte, nicht reproduzierte Exemplar.
Der generelle Wert geistigen Eigentums lässt sich nicht mit einer konkreten Summe beziffern. Er setzt sich aus dem wirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und persönlichen Wert zusammen.